Die Exekutive
Die Exekutive ist die „Regierung“ der Gemeinde. Auf Bundesebene entspricht das dem Bundesrat. Die Gemeindeexekutive wird je nach Kanton “Gemeinderat” oder “Gemeindevorstand” genannt. Ihre Aufgabe ist es, die Gemeinde zu führen, Entscheide umzusetzen und die Entwicklung der Gemeinde zu planen.
Was macht die Exekutive?
Die Exekutive führt die Beschlüsse der Legislative gemeinsam mit der Verwaltung aus. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
-
Die Entwicklung der Gemeinde zu planen,
-
die Verwaltung zu führen und zu beaufsichtigen und
-
Geschäfte (z.B. Abwasserreglement oder Bauprojekt) für die Legislative vorzubereiten.
Die Mitglieder des Gemeinderates leiten meistens eine eigene Abteilung (z.B. “Ressort Tiefbau und Umwelt” oder “Ressort Bildung und Soziales”). Das heisst, sie sind zuständig für alle Aufgaben, Projekte und Anfragen, die in diesen Themenbereich fallen.
Wie ist die Exekutive zusammengesetzt?
Die Exekutive besteht in der Regel aus 5 bis 7 Mitgliedern. In den meisten Gemeinden gilt:
-
Die Mitglieder sind Milizpolitiker:innen, also Teilzeitpolitiker:innen.
-
Nur in grösseren Gemeinden gibt es auch Vollzeitpolitiker:innen.
Geleitet wird die Exekutive vom Gemeindepräsidium. Diese Person hat oft zusätzliche Aufgaben, beispielsweise vertritt sie die Gemeinde nach aussen.
Wie wird die Exekutive gewählt?
Die Stimmbevölkerung wählt die Mitglieder des Gemeinderats sowie das Gemeindepräsidium direkt.
Dafür gibt es zwei Wahlsysteme:
-
Majorzsystem (Mehrheitswahl): Wer am meisten Stimmen hat bekommt, ist gewählt. Hier stehen die Personen im Vordergrund.
-
Proporzsystem (Verhältniswahl): Die Sitze werden nach dem Stimmenanteil der Parteien verteilt.
Hesch gwüsst?
Im Gemeinderat sitzen zwar verschiedene Personen mit unterschiedlichen (politischen) Hintergründen, sie entscheiden aber als Team. Das nennt sich Kollegialitätsprinzip. Das heisst: Nach aussen vertreten alle eine gemeinsame Haltung, auch wenn es intern unterschiedliche Meinungen gibt. So wie beim Bundesrat.