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Die Zuständigkeiten der Gemeinde

Alles, was nicht durch Bundes- oder Kantonsrecht geregelt ist, kann die Gemeinde selbst entscheiden. Diese sogenannte Gemeindeautonomie bedeutet, dass sich Gemeinden zwar an das übergeordnete Recht von Kanton und Bund halten müssen, in der konkreten Umsetzung jedoch Handlungsspielraum haben.

Was bedeutet das nun genau?

Für folgende Bereiche ist meistens die Gemeinde verantwortlich:

  • Verwaltung und Organisation: Die Gemeinde organisiert die Verwaltung, stellt Personal ein und führt ein Einwohner:innenregister.

  • Finanzen und Steuer: Die Gemeinde achtet auf ausgeglichene Finanzen und bestimmt die Höhe der Steuern.

  • Bauwesen und Ortsplanung: Die Gemeinde bestimmt, wo und was gebaut werden darf.

  • Soziales und Gesundheit: Die Gemeinde hilft Menschen in schwierigen Situationen, ist zuständig für die Jugendarbeit und kümmert sich um den Bau von Pflegeeinrichtungen.

  • Umwelt und Entsorgung: Die Gemeinde organisiert die Abfallentsorgung, kümmert sich um die Natur und sorgt für Hochwasserschutz.

  • Bildung: Die Gemeinde baut Schulhäuser und stellt Lehrpersonen ein.

  • Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Die Gemeinde ist zuständig für die Feuerwehr und bewilligt Veranstaltungen.

  • Kultur, Sport und Freizeit: Die Gemeinde unterstützt lokale Vereine, Theater- und Sportveranstaltungen.

  • Wirtschaft und Gewerbe: Die Gemeinde sorgt für gute Rahmenbedingungen für ein lokales Gewerbe (z.B. Industriezonen).

  • Verkehr und Strassen: Die Gemeinde baut Strassen, sorgt für deren Unterhalt und definiert, wo geparkt werden darf.

Hinweis: Was genau eine Gemeinde entscheiden darf, hängt vom Gesetz des jeweiligen Kantons ab. Die Übersicht hier zeigt typische Aufgabenbereiche. Die genaue Aufteilung kann variieren.

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