Die politischen Ebenen der Schweiz
Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet, dass die politische Macht auf mehrere Ebenen verteilt ist.
Die Schweiz hat drei politische Ebenen: den Bund, die 26 Kantone und die rund 2’100 Gemeinden. Jede dieser Ebenen hat eigene Zuständigkeiten und Entscheidungsfreiheiten. Dadurch können Probleme bürger:innennah und gemeinsam mit der Bevölkerung gelöst werden.
Wer übernimmt welche Aufgabe?
Der Bund ist für jene Aufgaben zuständig, die eine einheitliche Regelung in der ganzen Schweiz benötigen. Zum Beispiel das Militär, die Autobahnen, die Aussenpolitik oder unsere Währung.
Die Kantone sind zuständig für Schulen, Spitäler, Polizei oder Raumplanung und erlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Gesetze. Zusätzlich setzen Kantone Bundesgesetze um, wobei sie einige Gestaltungsfreiheiten haben.
Gemeinden erledigen Aufgaben direkt vor Ort. Dazu gehören beispielsweise der Bau von Schulhäusern, die Jugendarbeit, die Abfallentsorgung oder kulturelle Angebote. Welche Aufgaben eine Gemeinde genau übernimmt, hängt vom Kanton und von ihrer Grösse ab. Dank der sogenannten Gemeindeautonomie haben Gemeinden einen gewissen Handlungsspielraum.
Das Subsidiaritätsprinzip
Unser politisches System basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Aufgaben immer von der kleinstmöglichen staatlichen Ebene übernommen werden.
In der Praxis bedeutet das: Die Gemeinden erledigen ihre Aufgaben selbstständig, solange sie dazu in der Lage sind. Wenn diese jedoch ihre Ressourcen übersteigen, übernehmen die Kantone.
Hesch gwüsst?
Neben der politischen Gemeinde, von der wir hier sprechen, gibt es auch noch andere Gemeindeformen in der Schweiz. Je nach Kanton werden diese unterschiedlich genannt. Diese Gemeindeformen existieren je nach Kanton in unterschiedlicher Form nebeneinander. Massgebend ist jedoch die gesetzgebende Gewalt (Bund, Kanton und politische Gemeinde).
Die Schulgemeinde führt die öffentlichen Volksschulen und nimmt weitere Aufgaben im Bereich Bildung wahr. Die Schulgemeinde ist nicht immer von der politischen Gemeinde getrennt.
Die Bürgergemeinde wird auch "Burgergemeinde" oder "Ortsgemeinde” genannt. Alle Personen, deren Heimatort die entsprechende Gemeinde ist, sind Teil der Bürgergemeinde. Diese haben sehr unterschiedliche Aufgaben und Rechte. Oftmals verwalten sie Land und haben ein eigenes Sozialwesen (z.B. führen sie eigene Altersheime oder unterstützen Menschen in schwierigen Situationen). Ihre geographischen Grenzen sind nicht zwingend die gleichen wie jene der politischen Gemeinde.
Die Kirchgemeinde umfasst die Mitglieder einer Kirche. Diese dürfen bei wichtigen finanziellen und organisatorischen Fragen ihrer Kirche mitentscheiden. Auch hier können die geographischen Grenzen von jenen der politischen Gemeinde abweichen.
Weiterführende Links
Möchtest du mehr über das politische System der Schweiz erfahren? Dann findest du hier mehr Informationen.