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Die Legislative

Die Legislative ist das oberste Organ der Gemeinde. Auf Bundesebene entspricht das dem National- und Ständerat. Sie beschliesst rechtliche Grundlagen, genehmigt das Budget, trifft wichtige Grundsatzentscheide und kontrolliert den Gemeinderat.

Versammlung oder Parlament?

Die meisten Schweizer Gemeinden haben entweder eine Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament.

  • An der Gemeindeversammlung entscheidet die Stimmbevölkerung vor Ort über Vorlagen. Dabei kann jede:r das Wort ergreifen, Fragen stellen und per Handzeichen abstimmen. Das ist oft in kleineren Gemeinden der Fall.

  • In rund 20 % der Gemeinden wählt das Volk ein Gemeindeparlament, welches diese Entscheidungen trifft. Dort kann die Bevölkerung mit Initiativen und Referenden mitentscheiden. Das ist oft in grösseren Gemeinden der Fall.

Realtalk

Theoretisch ist die Legislative die Chefin der Gemeinde. In der Realität ist die Legislative aber oft schwächer als die Exekutive (Gemeinderat). Das hat vor allem zwei Gründe:

  • Die meisten Pläne und Ideen kommen direkt vom Gemeinderat oder der Verwaltung. Die Legislative berät dann das, was schon ausgearbeitet wurde.

  • Häufig gehen nur sehr wenige Stimmberechtigte an die Gemeindeversammlungen. Damit stellt sich die Frage, ob die Entscheidungen tatsächlich im Interesse aller Bürger:innen sind.

  • Die Kontrolle über die Exekutive geschieht deshalb vor allem über die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder und Abstimmungen über konkrete Projekte.

Deep Dive

  • Rund 80 % der Schweizer Gemeinden haben eine Gemeindeversammlung. Diese ist besonders in kleineren, deutschsprachigen Gemeinden verbreitet. Je mehr Einwohner:innen, desto häufiger gibt es ein Gemeindeparlament.

    Die Gemeindeversammlung ist durch die direkte Mitsprache besonders bürger:innennah. Die Stimmberechtigten müssen sich aber selbständig in die Themen einlesen. Es kann jedoch auch eine Hürde darstellen, selbst das Wort zu ergreifen und seine Meinung zu äussern. Das ist ein Grund dafür, dass in der Realität nicht alle Stimmberechtigten und Meinungen gleichermassen vertreten sind.

    Nicht alle Entscheidungen können an der Gemeindeversammlung getroffen werden. Über besonders wichtige Themen wird an der Urne abgestimmt. 

    Zum Beispiel:

    • Besonders hohe Geldbeträge

    • Wahlen (z.B. Gemeinderat)

    • Änderungen der Gemeindeordnung

    In der Regel finden jährlich zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Bei Bedarf können es auch mehr sein. Die Stimmberechtigten können diese zusätzlichen Versammlungen beantragen. Die meisten Vorlagen, über die abgestimmt wird, stammen aus dem Gemeinderat. Stimmberechtigte können sich einbringen, indem sie eine Interpellation (Fragen) oder eine Motion (Antrag) einreichen, ihre Meinung einbringen und abstimmen.

  • Wo es keine Gemeindeversammlung gibt, existiert meistens ein Gemeindeparlament. Besonders oft ist dies in der Romandie und im Tessin der Fall. Im Vergleich zur Gemeindeversammlung gelten Gemeindeparlamente als professioneller und politisch ausgewogener, jedoch auch als teurer und stärker politisiert.

    Das Gemeindeparlament wird je nach Gemeinde unterschiedlich genannt. Zum Beispiel: “Stadtrat”, “Grosser Stadtrat”, “Einwohnerrat”, “Grosser Gemeinderat” oder “Gemeinderat”. Je nach Gemeinde kann “Gemeinderat” sowohl das Gemeindeparlament als auch die Gemeindeexekutive bedeuten. Das kann ganz schön verwirrend sein. Wir meinen auf dieser Webseite mit “Gemeinderat” immer die Exekutive.

    Gemeindeparlamente werden direkt vom Volk gewählt, meist im Proporzverfahren. Das heisst: Anteil der Stimmen (Partei und Person) = Anteil der Sitze. Das Gemeindeparlament entscheidet über die Finanzen, kann Anträge und Fragen an die Exekutive stellen und überprüft deren Arbeit. Die meisten Gemeindeparlamente umfassen zwischen 16 und 45 Mitglieder.

    Auch in Gemeinden mit Parlament kann die Stimmbevölkerung direkt mitwirken. Mit einer Initiative kann eine Gesetzesänderung vorgeschlagen und zur Abstimmung gebracht werden. Ein Referendum ermöglicht es, über einen Parlamentsbeschluss abzustimmen. Die dafür notwendige Anzahl Unterschriften ist je nach Gemeinde unterschiedlich.

  • Neben der Gemeindeversammlung und dem Gemeindeparlament gibt es weitere Formen der Legislative. Beispielsweise haben die Stadt Solothurn oder einzelne Gemeinden Graubündens sowohl ein Parlament als auch eine Gemeindeversammlung. In anderen Gemeinden wurde die Gemeindeversammlung abgeschafft und durch Urnenabstimmungen ersetzt.

    Je nach Region gibt es unterschiedliche Formen der Legislative. Was jedoch gleich bleibt: Die Legislative entscheidet, die Exekutive setzt um.

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